Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt im Rahmen eines Forschungsprojekts durch eine öffentliche Forschungseinrichtung des Landes Baden-Württemberg, das Institut für Kulturanalyse der Deutschen des östlichen Europa (IKDE). Soweit im Folgenden von „Forschungsdaten“ gesprochen wird, sind hierunter insbesondere Interviewaufnahmen und Fotografien zu verstehen.
Erhebung der Daten
Die Erhebung der Daten durch die Durchführung der Interviews und/oder Erstellung von Fotografien erfolgt zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg (LDSG BW). Soweit im Rahmen der Interviews und/oder Fotografien besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Angaben zur Gesundheit, zu politischen oder religiösen Überzeugungen) verarbeitet werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 LDSG BW.
Wissenschaftliche Auswertung der Interviews
Die wissenschaftliche Auswertung der Interviews und/oder der Fotografien, insbesondere die Transkription, Analyse und Interpretation der erhobenen Daten sowie die Erstellung wissenschaftlicher Veröffentlichungen, erfolgt ebenfalls auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LDSG BW. Auch hierbei können besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO verarbeitet werden; Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 2 LDSG BW. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der besonderen Schutzmaßnahmen für wissenschaftliche Forschungszwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 DSGVO und § 13 Abs. 3 LDSG BW, insbesondere durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen wie die Anonymisierung der Daten.
Speicherung der Forschungsdaten
Die Speicherung der Forschungsdaten erfolgt im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis. Die Daten werden mindestens zehn Jahre nach Abschluss des Forschungsprojekts aufbewahrt, um die Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der Forschungsergebnisse sicherzustellen. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 13 Abs. 1 LDSG BW sowie Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO (Speicherbegrenzung mit Ausnahme für wissenschaftliche Forschungszwecke). Wenn die Daten darüber hinaus langfristig archiviert oder für weitere wissenschaftliche Zwecke genutzt werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO in Verbindung mit § 13 LDSG BW sowie Art. 89 DSGVO.